Wir beraten Unternehmer, Unternehmen sowie deren Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane zu allen gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen, bei der Übernahme sowie der Veräußerung von Unternehmen und bei Restrukturierungen.
Wir beraten in allen Fragen des Handels- und allgemeinen Wirtschaftsrechts, einschließlich der Bereiche Finanzierungen und Compliance.
Wir vertreten und beraten unsere Mandanten in streitigen Verfahren vor ordentlichen Gerichten sowie vor Schiedsgerichten, insbesondere im Zusammenhang mit den von uns im Übrigen betreuten Rechtsgebieten. Aufgrund unserer Erfahrungen werden wir vielfach in schiedsgerichtlichen Verfahren als Schiedsrichter benannt.
Weisner Partner mbB
Rechtsanwälte
Große Bleichen 34
D-20354 Hamburg
T +49 (0)40 228 6160 - 0
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Sitz: Hamburg
Amtsgericht Hamburg PR 1181
Wir beraten in sämtlichen Fragen des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts von der Gründung über Kapital- und Strukturmaßnahmen bis hin zur Liquidation. Wir stehen für eine enge Verzahnung unserer gesellschaftsrechtlichen Beratung mit unserer Expertise bei Unternehmensübernahmen, im Kapitalmarktrecht sowie mit unserer umfassenden Erfahrung bei streitigen Verfahren (z.B. Anfechtungsklagen, Gesellschafterstreitigkeiten). Geschäftsführer und Vorstände sowie Aufsichtsratsmitglieder schätzen in Organhaftungsfragen die Kombination unserer Erfahrung in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Litigation.
Wir beraten bei Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen (public und private), bei Finanzierungsrunden im VC-Bereich, bei Management- und sonstigen Beteiligungen sowie zu Joint Ventures im In- und Ausland.
Wir beraten zu Fremd- und Eigenkapitalemissionen sowie zu laufenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen. In Gerichts- und Schiedsverfahren sowie Verwaltungsverfahren vor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die wir für Finanzdienstleistungsinstitute und institutionelle Investoren führen, verbinden wir unsere kapitalmarktrechtliche Expertise mit unserer Prozesserfahrung.
Wir beraten bei Sanierungs- und Umschuldungsmaßnahmen und bei der Umorganisation von Unternehmen. In diesem Arbeitsfeld kommt auch vielfach unsere Expertise in den Bereichen Gesellschaftsrecht und bei Mergers & Acquisitions zum Tragen
Wir stehen unseren Mandanten für alle laufenden gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen des Tagesgeschäftes sowie für das allgemeine Vertragsmanagement mit Rat und Tat zur Seite.
Wir beraten unsere Mandanten in allen rechtlichen Fragen, die der tägliche Geschäftsbetrieb mit sich bringt, insbesondere in den Bereichen Vertriebsrecht und Einkauf, bei Kauf- und Werkverträgen sowie zu Fragen des Gewerbemietrechts.
Wir beraten unsere Mandanten in nahezu sämtlichen Bereichen des Finanzierungsrechts, insbesondere bei der Projekt- und Akquisitionsfinanzierung.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend in Compliance-Fragen, insbesondere zu den Themen Datenschutz und Geldwäscherecht sowie im Zusammenhang mit der Aufsetzung und Kontrolle von Compliance-Management-Systemen und der Überprüfung von Compliance-Verstößen.
Wir beraten Gesellschafter, Gesellschaften und ihre Organe im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Dies betrifft insbesondere Beschlussmängelstreitigkeiten, Organhaftungsansprüche und Abfindungsansprüche.
Wir beraten Unternehmer und Unternehmen bei streitigen Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit ihren geschäftlichen Aktivitäten entstehen, beispielsweise bei vertriebsrechtlichen Auseinandersetzungen oder Kartellschadensersatzansprüchen.
Wir beraten Finanzdienstleister bei der Abwehr von Ansprüchen von Anlegern auf Schadensersatz wegen von ihnen erworbener Finanzinstrumente, insbesondere auch in Masseverfahren und Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).
Wir beraten unsere Mandanten umfassend im Zusammenhang mit im Nachgang zu Unternehmenstransaktionen auftretenden Streitigkeiten, insbesondere bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen beispielsweise aus Garantieverletzungen.